Damit sowohl Hund als auch Frauchen und Herrchen einen erholsamen Aufenthalt genießen können, gibt es einige "Spielregeln" zu beachten. Diese haben wir hier aufgelistet:
Verhaltensregeln
Erholsamer Urlaub für alle
Brut-und Setzzeit vom 01. April bis zum 15. Juli beachten. In dieser Zeit herrscht Anleinpflicht!
Im Nationalpark Wattenmeer besteht ganzjährig Anleinpflicht. Achte bitte darauf, dass dein Hund keine wildlebenden Tiere aufscheucht.
In der Tourismus-Gemeinde Butjadingen ist zusätzlich in einer Verordnung zur Einhaltung von Ruhe und Ordnung geregelt, dass vom 16. April bis 15. Oktober Hunde auf allen öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen an der Leine zu führen sind.
Hunde dürfen nicht auf dem Deich mitgeführt werden. Auch nicht angeleint.
Die Hinterlassenschaften deines Vierbeiners sind ordnungsgemäß zu entsorgen.
Achte darauf, dass dein Liebling niemanden verärgert oder beängstigt.
Jedem Hund ist ein Halsband anzulegen, dem man Dich als Halter*in eindeutig zuordnen kann mit Angabe von Name, Anschrift und Telefonnummer.
Auf Kinderspielplätzen ist die Mitnahme von Hunden verboten.